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Menschenrechte im Islam

"Wenn einer jemand tötet oder Unheil auf Erden gestiftet hat, soll es so sein, als ob er die Menschen alle getötet hätte. Und wenn einer jemanden am Leben erhält, soll es so sein, als ob er die Menschen alle am Leben erhalten hätte." (Qur'an 5,32)

Die jahrhundertlange Sehnsucht des Menschen nach einer gerechten Weltordnung, in der Menschen in einer von Unterdrückung, Ausbeutung und Entbehrung freien Umwelt leben und sich entfalten können, hat sich besonders in unserer heutigen Zeit als Illusion herausgestellt.

Gott hat dem Menschen jedoch mit dem Qur’an einen dauerhaften gesetzlichen und moralischen Rahmen gegeben, innerhalb dessen er inneren und äußeren Frieden finden kann. Die Offenbarung des Qur’an ist als das letzte Glied eines heilsgeschichtlichen Prozesses zu verstehen, einem Prozess, der dem Menschen immer wieder die Gebote Gottes nahebringen wollte.

Nach islamischer Rechtsauffassung wird dem Gemeinwohl größere Bedeutung als dem individuellen Interesse geschenkt. Jedoch soll die Freiheit und Würde des einzelnen bewahrt bleiben. Die quranischen Prinzipien der Gerechtigkeit, der Aufrichtigkeit und der menschlichen Solidarität schaffen Pflichten für jedes einzelne Mitglied der Gemeinschaft.

Die Freiheit im Dienst gegenüber Gott bestimmt den Wert des Individuums. Je absoluter Gott ist, desto freier ist der einzelne Mensch den anderen gegenüber. Der Mensch ist nicht durch Erbsünde befleckt und besitzt die Fähigkeit, zwischen Gut und Böse zu unterscheiden. Mit dem Hinweis auf das Jüngste Gericht definiert der Qur’an eine bestimmte Konzeption der menschlichen Natur. Zunächst wird der Mensch in seiner Eigenschaft als Gläubiger geachtet. Da der Qur'an jedoch der gesamten Menschheit offenbart worden ist, schließt der Islam niemanden aus:

"O ihr Menschen, Wir haben euch von Mann und Frau geschaffen und euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander erkennen möchtet. Wahrlich, der Angesehenste vor Gott ist der, der unter euch der Gottesfürchtigste ist. Wahrlich, Allah ist allwissend, allkundig." (Qur'an 49,13)

In seiner Abschiedsansprache weist Prophet Mohammad (Friede sei mit ihm) die Menschen auf ihren gemeinsamen Ursprung und ihr gemeinsames Ziel hin:

"O ihr Menschen, euer Gott ist eins, ihr seid alle von Adam, und Adam ist aus Staub geschaffen. Der beste von euch vor Allah ist der Rechtschaffenste."

Die Achtung der Persönlichkeit des anderen ist ausdrücklich festgehalten. Der Qur'an erkennt die Menschenwürde in dem Sinne an, als Gott den Menschen "vor vielen von denen, die wir sonst noch erschaffen haben" ausgezeichnet hat. Der Mensch ist achtbar und würdig, weil er Verantwortung trägt. Diese Verantwortung beinhaltet die Freiheit der Entscheidung. Hat der Mensch auch nur Pflichten gegenüber seinen Mitmenschen gleichwohl begrenzt durch die Freiheit der anderen.

Das Prinzip der Gleichheit bestimmt die Vorstellung vom Menschen und ist die Basis, auf der das Gesellschaftssystem ruht. Auf der metaphysischen Ebene sind die Menschen grundsätzlich gleich, und zwar durch ein und dasselbe Dienen in und für Gott. Auf der Ebene der formalen Gleichheit gewährt das rechtliche Gleichheitskonzept für alle gleiche Vorschriften und Sanktionen.

Vor dem Gesetz sind Mann und Frau gleich. Dies kommt am besten in folgendem Ausspruch Prophet Muhammads zum Ausdruck: "O mein Volk, eure Frauen haben wirklich ein Recht über euch und ihr habt ein Recht über sie."

Nach islamischen Recht kann die Frau ihr Vermögen unabhängig von ihrem Mann verwalten. Der Ehemann darf von ihrem Vermögen nicht nehmen es sein denn mit ihrer Zustimmung. Der Islam macht es der Frau nicht einmal zur Pflicht, die Familie mitzuernähren; dies ist allein die Pflicht des Mannes. Nur dann werden zwischen Mann und Frau Unterschiede gemacht, wenn die Natur der beiden Geschlechter dies erfordert oder es zum Vorteil der Familie oder der Frau selbst ist, wie z.B. bei der Erbschaft.

Das Gesetz ist göttlichen Ursprungs. Ein gesetzgebendes Organ ist nicht notwendig. Das islamische Recht soll durch den Konsens der Gemeinschaft verwirklicht werden. Prospekt Mohammad (s.a.) pflegte vor jeder wichtigen Entscheidung seine Gefährten zu befragen. Das Beratungsverfahren (Shura) bildet auch die Grundlage der Beziehungen zwischen Regierung und Volk:

"Was euch gegeben ist, es ist nur ein vorübergehender Genus für dieses Leben, und das, was bei Gott ist, ist besser und bleibender für jene, die glauben und auf ihren Herrn vertrauen; und die schweren Sünden und Schändlichkeiten meiden und wenn sie zornig sind vergeben; und die auf ihren Herrn hören und das Gebet verrichten und ihre Angelegenheiten in gegenseitiger Beratung regeln, und die spenden von dem, was Wir ihnen gegeben haben."(Quran 42, 37-39)

In Übereinstimmung mit diesem Prinzip steht dem Volk auch das Recht zu, seine Regierung zu wählen oder aus dem Amt zu entfernen. Der Quran verurteilt jegliche Trennung der sozialen Schichtung als wider die menschliche Natur, da die Menschen gemäß der Überlieferung "ebenbürtig wie die Zähne eines Kammes" sind.

Die materielle Gleichheit gebietet dem Gläubigen, sich nicht von seinen Bedürnissen versklaven zu lassen. Der Quran erkennt Vermögensunterschiede an, betont aber, daß das Eigentum aller Güter letztendlich Gott allein gehört. Der Mensch hat nur Nutzungsrecht auf Erden. Als einzige Bedingung für das Privateigentum gilt, daß es auf ehrliche Weise erworben sein muß. Maßlosigkeit und Verschwendung müssen unter allen Umständen vermieden werden.

"Habt ihr nicht gesehen, daß Allah euch alles dienstbar gemacht hat, was in den Himmeln und was auf der Erde ist und Seine Wohltaten reichlich über euch ergossen hat, äußerlich die innerlich?" (Quran, 31-21)

Alle Schätze der Natur sollen allen Menschen zur Verfügung stehen. Denn sie sind Wohltaten, die Gott der ganzen Menschheit zu ihrem Wohl verliehen hat. Um die Ausbeutung der Gemeinschaft zu verhindern, verbietet das islamische Gesetz Monopole, Wucher, die Anwendung von Zwang beim Abschluß von Vorträgen und die Manipulation durch irreführende Werbung. Den weniger begünstigten Mitglieder der Gesellschaft soll materiell geholfen werden; diese Pflicht obliegt nicht nur der Gemeinschaft, sondern besonders den Reichen der Gesellschaft.

Der Islam schützt die Arbeit und den Arbeiter und verpflichtet die Muslime nicht nur zur gerechten, sondern auch zur großzügigen Behandlung des Arbeiters. Prophet Muhammad (s.a.) mahnte alle Arbeitgeber, dem Arbeiter seinen Lohn auszuzahlen, noch bevor sein Schweiß auf der Stirn getrocknet ist.

"Kein Volk wird Erfolg haben, wenn in ihm die Rechte der Schwachen vor den Starken nicht gewährt werden", lautet einer seiner Aussprüche. Der Bedürftige und Hungernde hat das Recht die Mahlzeit des Wohlgenährten zu teilen, wenn ihm in seiner gesellschaftlichen Ordnung ohne sein Verschulden keine Möglichkeiten zur Bestreitung seines Unterhalts eingeräumt werden. Der Muslim kann sich der Nahrung auf dem Tisch eines Gläubigen bedienen, der genug zu essen hat, ob dieser nun wolle oder nicht. Im Falle einer möglichen Weigerung hat der Hungrige sogar das Recht, notfalls Gewalt anzuwenden.

"Es soll keinen Zwang im Glauben geben." (Quran 2. 256)

Der Islam zwingt niemanden, seinen Glauben zu verlassen und zum Islam überzutreten. Alle Muslime werden angehalten, mit Andersgläubigen einen Dialog frei von missionarischem Eifer zu führen:

"Lade ein zum Weg deines Herrn mit Weisheit und schöner Ermahnung; und diskutiere mit ihnen auf die beste Art. Dann wahrlich, dein Herr weiß am besten, wer irregeht und kennt am besten diejenigen, die rechtgeleitet sind!" (Quran 16, 125)

Nicht nur unter den Muslimen wird Gleichberechtigung vor dem Gesetz gefordert, sondern auch zwischen Muslimen und Nichtmuslimen. Die Regierung hat die Rechte der Minderheiten gleichermaßen zu verteidigen. In diesem Sinne sind auch religiöse Riten und Feiertage Andersgläubiger zu respektieren. Von Prophet Muhammad stammt der Ausspruch: "Wer einem nichtmulimischen Bürger Schaden zufügt, der schadet gleichzeitig mir."

Die Staatsgewalt wird nur als anvertrautes Gut in menschlicher Hand betrachtet und liegt keinem Erbschaftsrecht zugrunde. Der Appell des Qur'an an die Menschen "Unterdrücke nicht und lass dich nicht unterdrücken!" verpflichtet jeden einzelnen, gegen jede Art von Willkür anzugehen, auch wenn das die Herausforderung der höchsten Staatsautorität einschließt.

Denn alles kommt von Gott und kehrt zu ihm zurück. Ein wahrhaft gläubiger ist stets darum bemüht, der schöpferischen Weisheit auf beste Weise zu dienen. So sind denn auch die Rechten und Pflichten des Muslim nicht auf das ‘gemeinschaftliche Wohl’ - wie beim ersten Artikel der Menschenrechtserklärung - zugeschnitten oder etwa auf künstliche Gebilde wie ‘Nation’ oder ‘Rasse’, sondern auf das Heil des Menschen auf seinem Weg zu Gott.


source : الشیعه
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