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Denen eine Antwort, die sich nur materialistisch orientieren

Denen eine Antwort, die sich nur materialistisch orientieren

Seyyed Modjtabaje Musawi

Die materialistisch Orientierten wenden sich an uns und sagen: "Änderung und Umwandlung gelten als das wichtigste allgemeingültige Gesetz in der Natur und nichts in der Welt bleibt wirklich bestehen." Sie fügen weiter hinzu, eine Gültigkeit des Islams sei daher nicht mit dem Prinzip von der ständigen Veränderung vereinbar.

Die erste Äußerung ist richtig und verfechtbar. Trotzdem gibt sie nicht die ganze Wahrheit wieder. Es trifft zu, das alles in der Welt Umwandlung erfährt. Was aber in der Natur sich ändern kann und die Vernichtung anstrebt, ist die Materie, sind die Daseinserscheinungen, nicht aber die Gesetze und Regelungen. Sowohl die Ordnung in der Natur als auch eine dem Gesetze der Natur angepaßte gesellschaftliche Ordnung - beide bleiben von Änderungen verschont. Es zählt zu den typischen Merkmalen und Besonderheiten von Gesetzen, daß sie nicht an die Zeit gebunden sind und allgemein gelten. Und eben diese Charakteristik verleihen den Gesetzen die Kraft, ihre Beständigkeit immer zu bewahren.

 

Himmelssphären und Sterne treten in Erscheinung, bewegen sich, verstreuen zum Teil Licht im All und spenden Energie. Während sie jedoch letztendlich zerfallen, bleibt das Gesetz von der Anziehungskraft mit aller Macht weiter bestehen.

Nach göttlichem Gebot und im Einklang mit der Bewegung aller Erscheinungen hin zur Vollkommenheit allen Da-Seins betritt der Mensch die Welt und nachdem er den Seinsabschnitt "Leben" durchwandert hat, verwelkt er und stirbt. Der Tod ist das Schicksal des Menschen, vor dem keiner fliehen kann. Jedoch die Gesetze, die die Welt und den Menschen beherrschen, sie bleiben bestehen.

Wärmezentren unterschiedlicher Intensität treten in einer Vielzahl auf und erkalten wieder. Jedoch das Gesetz von der Wärme beschreitet nicht den Pfad der Vernichtung.

Wenn bei der Aufstellung von Bestimmungen der Mensch, wie er von Natur aus ist, ins Auge gefaßt wird und Wesen und Wesensstruktur der Menschheit den Schwerpunkt bei der Festlegung des Gesetzes bildet, so werden epochenbedingte Veränderungen in solchen Gesetzen dennoch nicht die geringsten Umwandlungen hervorrufen können, weil ja die Natur und der Ursprung des Menschen keine Veränderungen erfahren kann.

Der Begründer des Islams schließt die Augen für immer vor dieser Welt. Aber das durch ihn überbrachte Gesetz Gottes bleibt für immer am Leben. Bleibt ewig, weil es auf dem inneren Wesen des Menschen und auf seiner Natur aufbaut.

 

Und dies ist das Geheimnis der Beständigkeit und Fortdauer der islamischen Gesetze und ihrer Gültigkeit auf immer.

Der Islam ist keine politische, ist keine gesellschaftliche Erscheinung. Er ist ein System von Grundsätzen, von Haupt-und Nebenprinzipien. Sein Licht rührt von dem Licht allen Daseins her. Wird von ihm bestrahlt. Der Islam ist eine Gesetzesordnung und eine Weltanschauung, bei der die Möglichkeit, daß sie sich ändert, von Natur aus nicht gegeben sein kann.

Weder an Sitten und Gebräuche und einen Ort ist er gebunden, noch an eine Rasse. Er gehört weder nur den Arabern noch nur den Nicht-Arabern.

Die Worte des Korans richten sich an alle Weltbewohner. Und dies ist sein Ruf:

"Ihr Menschen! Wir haben euch alle aus einem Mann und einer Frau geschaffen und haben euch in verschiedene Stämme aufgeteilt, damit ihr euch beim Namen dieser Stämme) kennt. Die Größten unter euch sind die, die am meisten gottesfürchtig sind." (Sure Hodjorat, Aje 13)

"Ihr Kinder Adams! Daß euch der Satan nicht in Versuchung führt, wie er eure Eltern aus dem Paradies vertrieben hat und ihnen das Kleid der Würde entrißt!"

(Sure A'raf, Aje 27)

 

Wenn der Mensch bei Gesetzen Zuflucht sucht, die beständige Gültigkeit besitzen und zu jeder Zeit angemessen sind, so wird auch die umfangreiche Erweiterung seines Wissens und seiner Kultur oder die Umwandlung eines Teilbereiches der Dinge, die er benötigt, sich nicht problematisch auswirken.

Im Evolutionsprozeß des Menschen sind eine Reihe von Bedürfnissen des Menschen mitenthalten, die aus der Natur seines Lebens und der Tiefe seiner Seele entspringen und seine physische Struktur betreffen.

Durch das Strombett der Geschichte hindurch lassen sich die Spuren solcher Bedürfnisse verfolgen. Sie dauerten fort und dauern fort: so lange es auf diesem Erdenball den Menschen gibt, wird der Hoheitbereich des menschlichen inneren Wesens und seiner Natur und dessen, was sein Wollen und Wünschen bestimmt, nie von dem Veränderungsprozeß betroffen, wird nicht durch ihn gestört und umgestülpt werde können.

Über diese Bedürfnisse hinaus existieren solche, die mit unserer Nutznießung der naturquellen, den Möglichkeiten zur Erleichterung und zur besseren Gestaltung des Lebens und schließlich mit der Entfaltung und schöpferischen Kraft menschlichen Könnens im Zusammenhang stehen. Durch den Miteinbezug einer Reihe von neuen Faktoren ändern sich die Lebensumstände. Infolge der Wandlungen in der Umwelt und der technischen Veränderungen, sieht sich die menschliche Gesellschaft neuen Wünschen gegenüber. Hier tritt eine Änderung ein, aber auch nur hier, und nicht in

 

den Grundbedürfnissen.

Es wäre nicht richtig, in diesem Zusammenhang davon auszugehen, daß der Mensch alle seine ursprünglichen und wertvollen Maßstäbe den zeitlichen und örtlichen Bedingungen preisgibt und unter dem Vorwand, modernisieren zu wollen, jedem durch die Schöpfung mitgegebenen und angeborenen Moment dem Rücken kehren würde.

Moderne Errungenschaften und der notwendige Wechsel im Bereich der Hilfsmittel und der Technik lösen aufgrund der Zunahme zivilisatorischer Faktoren die Notwendigkeit einer Reihe von Nebenbestimmungen und Nebengesetzen aus. Diese sekundären Regelungen werden in Anpassung an die besonderen, zeitlich gegebenen Bedingungen durch Personen, die sich in islamischen Fragen spezialisiert haben und auskennen, erlassen. Sie werden aus dem System der zugrundeliegenden, bestehenbleibenden Hauptgesetze abgeleitet und erhalten erst durch letztere ihre Anwendungsgültigkeit.

Es können demnach umgekehrt für unveränderliche Größen nebenher Gesetze aufgestellt werden, die vorübergehenden Charakters sind. In der Gesetzgebung des Islams besteht ein grundsätzlicher Unterschied zwischen beiden Problemstellungen(den unveränderlichen

 

G e s e t z e s g u n d l a g e n  und den - falls erforderlich - variierbaren Nebenbestimmungen - d. Übers).

Ein Beispiel mag dies veranschaulichen:

Der Islam hat die Meinungsbildung über Angelegenheiten wie Schutz der inneren Sicherheit, Handelsbeziehungen und solche diplomatischer Art, Verteidigung, Organisation, Hygenie, Heilwesen usw. an den gerecht waltenden, gesunden islamischen Staat übertragen, und damit Bereiche ihm anvertraut, aus denen nur dann wahrer Nutzen gezogen wird, wenn Richtlinien existieren, die der jeweiligen Zeit angemessen sind.

Es gilt hier das Prinzip, daß die Probleme, die nicht zur Basis gehören(die sogenannten Überbau-Probleme) sich ändern können. Sie können jederzeit andere Formen anderen Inhalt annehmen. Daher verfügt die Anschauungslehre des Islams über ein dynamisches System, das immer lebendig bleibt. Dieses System legt, anstatt ein Gesetz für veränderliche oder umgekehrt für streng algebraische Formen gehorchenden Dinge aufzustellen, universale, allseitige Grundzüge und Hauptrichtlinien vor.

Dieses charakteristische Element läßt vortreffliche Entwicklungen in bezug .auf die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und in deren Gefolge die Nutzung der Natur und die Anhebung des geistigen Niveaus zu.

Fest und unverändert bestehen bleiben jedoch jene islamischen Gesetze, die in das Reich von Problemen fallen, welche von der Natur und dem inneren

 

Wesenskern des Menschen herrühren und mit seiner Realität vermengt sind.

Sie stehen außerhalb des von zeitlichen und räumlichen Änderungen ausgehenden Sturms der Umwandlung. Was z.B. unmittelbar aus der menschlichen Natur herrührt und immer wieder zum Ausdruck kommt, ist die Liebe und Zuneigung der Eltern zu ihrem Kind. So weist ein Gesetz wie das der Erbschaft, welches auf der Grundlage dieses Wesenszuges aufgestellt wurde, den Charakter einer für immer gültigen Bestimmung auf. Ebenso ist auch das Bedürfnis des Menschen nach Gründung einer Familie ein universales und ständiges Bedürfnis. Und auch jenes, daß das Leben der Menschheit im Wandel durch die Geschichte auf dieser Welt generell in der Form eines gruppenweisen Zusammenlebens Gestalt annehmen muß.

Sei dem ersten Augenblick, in dem im Zweigwerk der menschlichen Seele die jungen Triebe des Denkens zum Vorschein traten, war sein Bedürfnis zur Gründung einer Familie, gleich unter welchen Lebensbedingungen auch, immer anzutreffen. Bei allem gedanklichen auf und ab im Zuge der Entstehung und des Niedergangs von Kulturen hat der Mensch sich durchgehend als ein geselliges Wesen erwiesen und dieser Wunsch nach einem Zusammenleben kam in verschiedener Gestalt und entwickelteren Formen zum Ausdruck.

 

Ob dieser Kontinuität müssen demnach auch die betreffenden Grundsätze und Richtlinien Beständigkeit annehmen. Die inneren Neigungen des Menschen von heute flössen der Tiefe seiner Seele aus den inneren Neigungen des Menschen vergangener Epochen zu und nie wird die Wesensstruktur und seelische Natur des Menschen, unabhängig wie sie ist, grundsätzliche Änderungen erfahren. Nichts wird sie aufhalten oder ihren Weg und ihre Richtung ändern können.

Aus diesen Gründen hat der Islam in Angelegenheiten wie inter-gesellschaftliche oder Familien-Beziehungen und Rechtsgrundlagen des individiums zur Schaffung fester Gesetze mit bestehender Gültigkeit gegriffen. Diese Gesetze beruhen auf dem Prinzip der Gerechtigkeit und wurzeln in der menschlichen Natur. Warum sollten sie daher Veränderungen ausgesetzt werden? Überhaupt, bleibt neben dem menschlichen Wesen und der Gerechtigkeit noch eine Richtung bestehen, in die es recht wäre, sie abzuändern?

Grundbegriffe wie Verantwortungsbewußtsein, Vertrauenswürdigkeit und Menschenliebe ebenso z.B. Unterdrückung, Verrat und Lüge ziehen darüberhinaus generell jeweils immer wieder eine ganz bestimmte individuelle oder gesellschaftliche Gegenreaktion nach sich, was die Fortdauer und Unveränderlichkeit ihres Charakters ans Licht treten läßt. Es leuchtet daher ein, daß auch den Gesetzen, die diese Begriffe betreffen, eine solche Fortdauer und Beständigkeit mitgegeben wird, auch wenn die Form, in der diese Gesetze ausgeführt werden, sich ändert.

 

Umfassende, allgemeine Vorschriften, die bemessen am wahren Wesen des Menschen und bemessen an dem, was ihn unweigerlich erwartet, aufgestellt werden, die den Kontakt herstellen zur Bahn, auf der alles sein vorwärtsstrebt, und den Kontakt herstellen zu der für das menschliche Leben existierenden höchsten Stufe und Grenze solche Vorschriften können zu Ansehen und Wert gelangen. Können in jedem Zeitalter die Rechtleitung der Menschen herbeiführen, ebensowie den Aufbau und die erfolgreiche Führung ihrer Gesellschaft.

Es ist ein Zeichen für die Schwäche einer Gesetzgebung, wenn die unveränderliche naturgegebene innere Ordnung des Menschen außer acht gelassen wird. Und ein weiterer Mangel tritt auf der anderen Seite auf, wenn man übersieht, daß bei der Koordinierung und Beschaffung von Gesetzesformeln gerade die Veränderlichkeit mancher anderer Probleme miteinbezogen werden muß.

Dies ist der Grund, weshalb der Islam generell keine Kompletten, bis in die Einzelheiten ewig gültigen Gesetze vorlegt.

Der Mensch ist, wie wir wissen, selbst umweltbestimmende Quelle. Er schafft gesellschaftliche Faktoren, kann sich auf ein höheres Niveau schwingen und zu wahrem Wert gelangen. Zugleich aber ist er der Gefahr von Fehlentwicklungen und Irrtümern und deren verheerenden Folgen ausgesetzt.

 

Das eine Mal bewegt er sich in der Richtung, die seinen wahren menschlichen Zielen entspricht und das andere Mal strebt er, im Gegensatz zu dem, was wahrhaft für ihn gut und richtig ist, das Häßliche und Verdorbene an. Der Mensch muß einsehen, daß nicht jedes in einer Wertordnung neu aufgetauchte Phänomen unbedingt ein kultureller Fortschritt und begrüßenswert sein muß. Die Annahme des Gegenteils wäre eine Denkmuster, das sich durch keine vernünftige Logik rechtfertigen ließe. Die Menschheit erlangt dann einen Wert, wenn sie parallel zu den zeitlich eingetretenen Fortschritten auch die Aufgabe, zu kontrollieren und, wenn nötig, zu korrigieren, übernimmt. Wenn sie das bekämpft, was auf mehr oder weder lange Sicht hin das wahre Glück und Wohl eines Menschen zunichtemacht.

Keine der Maßnahme, die den Menschen zu einem besseren, glücklicheren Leben hinführen, werden vom Islam angefeindet oder bekämpft. Und nicht nur das. Er läßt zudem auch nicht zu, daß der Wert dessen, was ein aktiver, ernsthaft bemühter Mensch errungen hat, verlorengeht.

Die Welt muß sich so entwickeln, daß menschliches Denken immer größeren Nutzen bringt und reichere Früchte trägt. Von dieser Überzeugung geht der Islam aus. Eben dieser Gedanke und die Bemühung seiner Verwirklichung fungiert als effektiver Hebel bei Ingangsetzung von Entwicklungen,

 

Wandlungen und Bewegungen zur Humanisierung und Vervollkommung des Menschen.

Dem wahren Geist und Sinn des Lebens wird im Islam besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ebenso wie den Pfaden, die in diesem Ideal münden. Er läßt daher den Menschen frei entscheiden, welche äußere Form er dem Leben geben will. Schon dies stellt einen Faktor dar, der es uns erlaubt, durch die mit der Zeit entstandenen Umstände hindurch und in Konfrontation mit Unzulänglichkeiten, Widersprüchen und Auseinandersetzungen uns den Weg nach vorne zu bahnen und in einer neuen Phase, ein neues, ein geöffneteres, weiteres, höheres Niveau zu erreichen.

Die Vernunft - und dies zeigt den Wert, den man ihr beimißt - gilt als Bezugsquelle und Grundlage zur Aufstellung von erweiternden religiösen Vorschriften, wobei die Lösung eines Teils der Rechtsfragen und Probleme aufgrund besonderer, gut kalkulierter Regeln ihr überlassen wird.

Die Lehren des Islams nehmen z.B: dort auf immer geltende Dimensionen an und verleihen zugleich den religiösen Vorschriften einen dynamischen Charakter, der ihnen zu jeder Zeit die erforderliche Beweglichkeit erlaubt, wo sie der gerechten islamischen Regierung eine umfangreiche Befugnismacht zugesteht. Daher hat eine solche Regierung das Recht, bei Eintritt neuer Bedingungen und Situationen auf der Basis der rechtlichen Hauptgrundlagen eine Reihe von Gesetzen aufzustellen, die den Erfordernissen der Zeit entsprechen und zur Entwicklung, Reife und zum Wachstum führen. Somit wird

 

erreicht, daß auch die Bevölkerung in jeder Situation und Schwierigkeit ihre Pflichten und Rechte kennt und keiner Entscheidungsfrage ratlos gegenübersteht.

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