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Die Tragödie in Mina aus der Sicht der Menschenrechte

Der tragische Vorfall in Mina, nahe bei Mekka, liegt nun schon mehr als 40 Tage zurück. Unterdessen ist das Schicksal einiger Hadsch-Pilger noch immer ungewiss. Es starben über 7000 Pilger zum Hause Gottes. Zahlreiche weitere wurden verletzt. Viele Familien sind in Trauer und Kinder wurden zu Waisen. Der Vorfall war ein schwerer
Die Tragödie in Mina aus der Sicht der Menschenrechte

Der tragische Vorfall in Mina, nahe bei Mekka,  liegt nun schon mehr als 40 Tage zurück. Unterdessen ist das Schicksal einiger Hadsch-Pilger noch immer ungewiss.  Es starben über 7000 Pilger zum Hause Gottes.


Zahlreiche weitere wurden verletzt. Viele Familien sind in Trauer und Kinder wurden zu Waisen.
 
Der Vorfall war ein schwerer Schlag für die Muslimische Weltgemeinde. Die hohe Zahl der Opfer erinnert an einen Genozid. Zum Beispiel hat die serbische Armee in Srebrenica dereinst um die  8000 Einwohner dieser moslemischen Stadt getötet, was von der UNO als Genozid betrachtet wird. Dieser Vorfall gilt als größter Genozid in Europa nach dem Zweien Weltkrieg.
 
Es wundert daher, dass die UNO und die anderen internationalen Organisationen gegenüber den großen menschlichen Verlusten bei der Tragödie in Mina gleichgültig bleiben.  Ungeachtet der Ursachen, die zu diesem tragischen Ereignis führten, stellt sich die Frage, warum die UNO und Organisationen wie die Konferenz für Islamische Zusammenarbeit, Regierungen und Menschenrechtsaktivitäten dem Tod von dieser großen Zahl von Pilgern keine Beachtung schenken! Warum verlangt die internationale Völkergemeinschaft keine Erklärung vom saudischen Herrscherhaus, obwohl mehr als 7000 Menschen, im Pilgergewand ihr Leben verloren, während sie auf dem Weg zu einem Hadsch-Ritual waren.
 
Wieso hat Saudi Arabien bislang keinerlei Verantwortung im Zusammenhang mit dem Unglück übernommen? Allerdings sind gemäß den internationalen Bestimmungen Staaten bei Verletzung von internationalen Bestimmungen automatisch verantwortlich, ob sie das nun akzeptieren oder nicht. Ein Staat trägt also Verantwortung, wenn er gegen die internationalen Bestimmunen  verstößt. Er  muss dafür gegenüber der Staatengemeinschaft Rede und Antwort stehen und Wiedergutmachung zahlen.
 
Inwiefern hat das saudische Regime nun gegen die internationalen Bestimmungen verstoßen und trägt Verantwortung?
 
Gemäß dem allgemeingültigen Gesetz, können Staaten die Zulassung von Ausländern in ihrem Herrschaftsgebiet verwehren. Sobald jedoch Ausländer legal ihr Gebiet betreten, besitzen sie bis zum Verlassen des Landes bestimmte Rechte. In den internationalen Gesetzen sind daher Fremdenrechte vorgesehen. Ausländer haben über die allgemeinen Rechte hinaus auch noch spezifische Rechte.
 
  Die allgemeinen Rechte sind die Menschenrechte, die allen zustehen, wie das Recht auf Leben und Sicherheit.
 
 
 
Alle Staaten, so auch Saudi Arabien, haben menschenrechtlich gesehen Pflichten gegenüber ausländischen Staatsangehörigen.
 
Gemäß der internationalen Menschenrechtscharta ist jeder Staat  zur Einhaltung der Menschenreche verpflichtet. Kein Land darf - unter welchen Bedingungen auch immer -die elementaren Menschenrechte verletzen. Sollte ein Land gegen diese allgemeine Pflicht verstoßen, ist es gemäß den internationalen Bestimmungen schuldig und muss der Staatengemeinschaft gegenüber Rede und Antwort stehen.
 
Gemäß Beweisen und Augenzeugenaussagen wurden bei dem Unglück in dem Pilgergebiet Mina nahe bei Mekka die Prinzipien der Menschlichkeit und die elementaren Menschenrechte der Hadsch-Pilger missachtet.
 
Eines der elementarsten Menschenrechte ist das Recht auf Leben und Sicherheit.  Eine Regierung ist verpflichtet, Sicherheit für die Allgemeinheit herzustellen. Sie muss die Freiheitsrechte und Rechte der Einzelnen achten und ist nicht berechtigt, sie willkürlich einzuschränken.  Bis dahin besteht kein Unterschied zwischen den einheimischen Bürgern und den im Land befindlichen Ausländer. Ein Ausländer der auf legalem Weg in ein Land kommt, muss vor Angriffen auf sein Leben und seinen Besitz sicher sein und der Gastgeberstaat hat die Pflicht für seine Sicherheit zu sorgen. Darauf weist auch die Menschenrechtsurkunde hin.
 
In dem Internationalen Pakt für  politische und bürgerliche  Rechte heißt es im Abschnitt 1 des Artikels 6
 
(1)              Jeder Mensch hat ein angeborenes Recht auf Leben. Dieses Recht ist gesetzlich zu schützen. Niemand darf willkürlich seines Lebens beraubt werden.
 
Im Artikel 3 der Internationalen Menschenrechtserklärung heißt es ebenso, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person  hat. Das Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit wird auch jedem Menschen  im Artikel 9 des Paktes für die politischen und bürgerlichen Rechte verbrieft.
 
Für diese  Menschenrechte soll auch der Inhalt anderer  internationaler Verträge bürgen, wie zum Beispiel Artikel 5 der europäischen Menschenrechtskonvention, Artikel 7 der US-Konvention und Artikel 6 der Afrikanischen Charta der Menschenrechte.
 
Der Tod von mehr als 7000 Hadsch-Pilgern ist der beste Beweis dafür, dass sich Saudi Arabien nicht an seine Verpflichtung gehalten hat, für die Sicherheit des Lebens der Pilger zu sorgen.
 
                        Ein weiteres Menschenrecht der Hadschspilger, welches in Mina verletzt wurde, ist das Recht auf Gesundheit und  medizinische Versorgung.
 
Die Gesundheit gilt als Voraussetzung für ein würdiges Leben und für die Ausübung der anderen Rechte und Freiheiten.  Es ist ein allgemeingültiges Recht. Gesundheit erfordert den Zugang zu Gesundheitsversorgung und medizinischer Behandlung. Die internationale Staatengemeinschaft hat dieses Recht in mehreren Urkunden festgelegt: zum Beispiel  im Artikel 25 der internationalen Menschenrechtserklärung. In Artikel 12 des internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und politische Rechte  (1966) heißt es:  „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.“
 
Gemäß den internationalen Bestimmungen sind Regierungen verpflichtet, auf nationaler Ebene durch ein organisiertes System nach Gesundheit der Allgemeinheit zu streben. Es muss ein System sein, das unter anderem geeignete Gesundheitsvorsorge beinhaltet und die nötigen Infrastrukturen zur Herstellung des Rechtes auf Gesundheit aufweist. Die saudische Regierung ist also für die Wahrung der Gesundheit von Ausländern verantwortlich, denn dieses Recht gehört zu den elementaren Rechten für eigene und fremde Staatsangehörige in einem Land.  Die diesbezügliche Verantwortung ist für Saudi Arabien gegenüber den Ausländern sogar noch größer, zumal der Hadsch jedes Jahr in einem bestimmten Gebiet stattfindet und die Zahl der Pilger vorher festliegt. Also muss Saudi Arabien in der Lage sein, für diese konkrete Gästezahl zu planen und für ihre Rechte zu garantieren. Diese Regierung muss Vorfälle voraussehen und zum Krisenmanagement befähigt sein. Sie muss  im Ernstfall ihre Verpflichtungen gegenüber den Pilgern erfüllen können.
 
Gemäß Augenzeugenberichten erfolgten die notwendigen Rettungsdienste und medizinischen Hilfen nach dem Ereignis in Mina nur schleppend. Die Verletzten mussten stundenlang hilflos auf dem Boden  liegend in der Hitze ausharren.  Gemäß Aussagen der Ärzte und Rettungsdienste anderer Länder, die  vor Ort waren,  bestanden die Kräfte der saudischen Rettungsdienste aus jungen Soldaten, die noch nicht einmal die Erste Hilfe –Dienste  kannten, geschweige denn dass sie für einen Krisenzustand ausgebildet worden  wären.
 
Die Internationalen Rechte machen auch darauf aufmerksam, dass Benachteiligungen hinsichtlich der medizinischen Möglichkeiten nicht zulässig sind.
 
Das Verbot der Diskriminierung bildet eines der elementaren  Prinzipien in der internationalen Menschenrechtsordnung. Wie Artikel 2 der Menschenrechtserklärung besagt, müssen die Mitgliedsstaaten für die Einhaltung der in diesem Vertrag genannten Rechte ohne jegliche Art von Benachteiligung garantieren. Bestimmten Gruppen, wie den Frauen, Kindern und betagten oder behinderten Menschen ist sogar besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
 
Wie Augenzeugen berichten sind die Staatsbeamten der Saudis und die Rettungshelfer jedoch diskriminierend mit den Pilgern einiger Länder umgegangen. Infolge dieser Diskriminierung sind einige Verletzte nach dem Unglück mehrere Stunden lang liegen gelassen worden, wodurch sie Qualen ertragen mussten oder sogar ihr Leben verloren. Man hat sogar halbtote Verletzte zu den Toten in den Leichencontainern gelegt, was wegen der unerträglichen Bedingungen in diesen Containern in vielen Fällen zum Tod der betroffenen Pilger führte.
 
Noch schlimmer ist die Tatsache, dass das saudische Herrscherhaus während der Tragödie in Mina die angebotenen humanitären Hilfen der anderen Staaten, darunter der Islamischen Republik Iran, ablehnte und nicht zuließ, dass die Rettungsteams der anderen Länder sich um die Verletzten kümmern.  Die Rettungshelfer anderer Länder berichten, dass die saudi-arabische Sicherheitsgarde und Polizei den Unglücksort, an dem die Verletzten und Leichen lagen, blockierte und ihnen den Zugang verwehrten.
 
Seyyed Ali Maraschi, Leiter des medizinischen Zentrums der Organisation für Hadsch und Pilgerreisen Irans, schildert die Ereignisse wie folgt: „Wir haben sofort alle Kräfte des medizinischen Stabes mit Krankenwagen an den Unfallort geschickt.  In den ersten Stunden haben unsere Ärzte und Rettungskräfte  circa 600 Pilger vor dem Tod gerettet, von denen 110 Iraner waren.  Doch dann haben die Beamten der Saudis die medizinische Hilfe und den Rettungsdienst unserer Organisation für Hadsch und Pilgerreisen untersagt und sogar einige unserer Kräfte festgenommen.“
 
Wir schließen diesen Teil unseres Beitrages mit dem Hinweis,  dass, gemäß den internationalen Bestimmungen, Länder humanitäre Hilfen  annehmen müssen, wenn sie selber  nicht für den Schutz von fremden


source : irib
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