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Bargeld-, Kredit- oder Vorschusskauf
5.4.1 Bargeld-, Kredit- oder Vorschusskauf Was die Lieferung der Ware bzw. die Zahlung für die Ware anbelangt, gibt es vier Möglichkeiten: 1) Bargeld-Kauf. Beim Empfang der Ware wird die Zahlung in bar geleistet. 2) Kauf auf Kredit. Die Ware wird bei Abschluss des Vertrages sofort ausgehändigt, dieweil die Zahlung erst später erfolgt. 3) Vorschuss-Kauf. Bereits vor der Warenlieferung wird die Zahlung getätigt. Die Ware wird erst später übergeben. 4) Diese „Möglichkeit“ ist keine zu empfehlende, da Warenlieferung bzw. Zahlung – und hin und wieder auch beides – nicht vereinbarungsgemäß erfolgen. Weil es beispielsweise hinsichtlich des einen oder anderen oder auch beider Angelegenheiten zu Verzögerungen kommt. In einem solchen Fall ist von einem reellen Geschäftsablauf nicht zu sprechen, weshalb derartiges zu meiden ist. Die ersten drei Formen dahingegen sind rechtgültig. 5.5 Gestنndnis Wie wichtig ein Geständnis ist – ein Geständnis im Zusammenhang mit Rechtsverletzungen – dürfen einem jeden bekannt sein. Denn das, was die Justiz oftmals erst nach langwierigen Untersuchungen und Anstrengungen an Beweisen und Indizien zur Rechtfindung in der Hand bekommt, kann durch ein – ehrliches! – Geständnis des Schuldigen sehr viel schneller und einfacher erreicht werden. Doch nicht nur aus juristischer und sozialer Sicht kommt dem Geständnis hohe Bedeutung zu. Auch der individuelle Aspekt ist höchst relevant. Der Geständige selbst „gewinnt“ durch sein Geständnis. Deswegen, weil der wahrheitsliebenden Natur, dem Gewissen des Menschen, Unrecht und Unehrlichkeit widersprechen. Der Wunsch nach Ehrlichkeit und aufrechtem Gestehen ist etwas, das der wahrheitsliebenden menschlichen Natur entspringt. Und diese zu fördern und zu stärken ist genau das, um was sich der Islam bemüht. Der Allmächtige Gott spricht im 135. Vers der Sure 4, Nissa: ہَا v ن ٱ يَٰأَٓي Jِ_X نِ وٱلۡأَقۡرَبِينَ ... Jۡ K َلَىٰٓ أَنفُسِكُمۡ أَوِ ٱلۡ وٲ َِ { وَلَوۡ Iِ _ وٲمِ ين بٱلۡقِسۡطِ شُہَدَآءَ ِ _ ُواْ كُونُواْ قَ g ءَامَ Setzt euch für die Gerechtigkeit ein und sagt, was ihr wisst. Auch wenn es eurem eigenen Nachteil, dem eures Vaters oder eurer Mutter oder anderer Verwandten sein sollte. Und Prophet Muhammad (s.a.s) sprach: Sagt die Wahrheit, auch wenn es zu eurem Schaden wنre. - 209 - Definition des Begriffs „Geständnis“ und Voraussetzung: Mit einem „Geständnis“ wird eine Schuld zugegeben bzw. das Recht, das andere an dem „Gestehenden“ haben, bestätigt. Wenn beispielsweise ein Schuldner zugibt, dass er diesem oder jenem soundsoviel schuldet, bestätigt er dessen Recht. Allerdings, ein Geständnis ist nur dann von juristischem Wert, wenn der Gestehende „majorenn“, im Besitze geistiger Reife und Gesundheit ist und nicht unter Zwang steht. Das Geständnis eines Kindes beispielsweise, eines Geistesgestörten, Betrunkenen oder Schläfrigen ist nicht rechtsgültig. Auch nicht ein Geständnis, das unter Druck und Drohung erfolgt. 5.6 Essen und Trinken Im Islam kann alles, was gut und genießbar ist, gegessen bzw. getrunken werden. Derartiges ist „halal“. Abgesehen allerdings von jenen Dingen, die auf unrechtmäßige Weise erworben werden, wie z.B. Gestohlenes. Einige Dinge sind uns von Gott bzw. dem Propheten untersagt worden. Sie sind uns – laut Religionsgesetz – „haram“. Ganz global gesehen unterscheiden wir – im Hinblick auf unsere Nahrung – zwei Kategorien: „Lebendes“ und „Lebloses“. 5.6.1 Erste Kategorie: Lebendes, Getier Wassertiere: Uns „erlaubte“ Wassertiere sind Wasservögel und schuppentragende Fische. Das Fleisch von Seehunden, Aalen, Schildkröten, Robben und Delphinen zum Beispiel ist somit „haram“ und darf nicht verzehrt werden. Landtiere: Zu den Landtieren gehören die Haustiere und Tiere der freien Wildbahn. Von den Haustieren ist das Fleisch der Schafe, Ziegen, Rinder und Kamele „erlaubt“. Das Fleisch von Pferden, Eseln und Maultieren ist zwar nicht „haram“ aber „makruh“. Also nicht empfohlen. Nur im Notfall sollte man von ihm Gebrauch machen. „Haram“, d.h. verboten, ist unter anderem das Fleisch von Hunden, Katzen und Schweinen. Was die wilden Tiere anbelangt, so ist das Fleisch von Wildkühen, Widdern, Wildesel und Rehen „halal“. Die Tierarten aber, die „reißenden Charakters“ sind bzw. über Tatzen bzw. Pfoten (Zehennägel) verfügen wie unter anderem Löwen, Leoparden, Wolf, Fuchs, Hyäne und Hase sind uns „haram“. - 210 - Vögel: Vögel mit Kropf oder Vögel die im Aufflug d.h. wenn sie sich zum Flug in die Luft schwingen, mit den Flügeln schlagen und keine Klauen bzw. Krallen haben wie Haushühner, Tauben, Wildtauben und Fasane, sind zum Verzehr „ halal“. Alle übrigen sind „haram“.104 Schlachtung: Die „erlaubten“ Tierarten sind jedoch erst dann zum Verzehr „halal“, wenn sie in der religionsgesetzlichen Weise geschlachtet und gereinigt werden. Mit anderen Worten, die „Dibh- Schlachtung“ ist notwendig und hat so zu erfolgen, wie aus den zuverlässigen Ressalehs zu erfahren ist. 5.6.2 Zweite Kategorie: Lebloses Wir unterscheiden hier zwischen „Festem“ und „Flüssigem“: Festes: 1. Der Kadaver eines jeden Tieres, ob dessen Fleisch „halal“ ist oder „haram“, ist uns zum Verzehr nicht erlaubt. „Haram“ ist uns selbstverständlich auch alles Unreine, wie die Exkremente eines Tieres, dessen Fleisch „Haram“ ist. Ebenso alles Genießbare, das durch Unreines unrein wurde. 2. Erde. 3. Tödliche Gifte. 4. Alles, was im Menschen Ekel hervorruft, wie sämtliche Exkremente und Absonderungen, ob sie von „uns erlaubten“ oder „nicht erlaubten“ Tieren stammen. Abgesehen davon sind 15 Dinge, die zum Körper bzw. Organismus eines „erlaubten“ (selbstredend auch eines „nicht erlaubten“) Tieres gehören, „haram“.105 Flüssiges: 1. Berauschende Getränke (Alkoholika). 2. Die Milch von Tieren, deren Fleisch uns „haram“ ist. 3. Das Blut von Tieren mit „spritzendem Blut“. 4. Unreine Flüssigkeiten wie Harn und Sperma von Tieren mit „spritzendem Blut“.106 104 Nähere Auskünfte zu dem Thema „Genießbares, Erlaubtes, Nichterlaubtes“ sind den gültigen Ressálehs zu entnehmen 105 Nachzulesen in renommierten Ressálehs 106 Um Missverständnissen vorzubeugen: Das bedeutet aber nicht, dass uns derartiges von Tieren mit nicht spritzendem Blut empfohlen wäre! Denn wie bereits gesagt: Ekelerregendes sollte nicht zu sich genommen werden, d.Ü. - 211 - 5. Flüssigkeiten, die durch Unreines unrein wurden. Anmerkung: Die Regelung, Nicht-Erlaubtes nicht zu trinken und nicht zu essen ist dann geboten, wenn anderes, d.h. „Erlaubtes“, vorhanden ist und keine Gefahr des Verhungerns oder Verdurstens besteht. Ist jedoch anderes nicht vorhanden – zum Beispiel auf Reisen oder bei Aufenthalt in nichtmuslimischen Ländern – und besteht daher die Gefahr des Verhungerns oder Verdurstens oder aber liegt eine ernste Krankheit vor, die durch Hunger und Durst verschlimmert wird, so ist der Genuss „unerlaubter“ Dinge gestattet. Jedoch nur soviel, dass dadurch die Gefahr für Leben und Gesundheit beseitigt wird. Diese Regelung gilt nicht für jemanden, der um niedriger, unrechter Motivation willen, beispielsweise um das islamische Gouvernement in seinem Lande zu stürzen, in andere Gegenden und Gebiete reist und sich dort mit derlei Problemen konfrontiert sieht. 5.6.3 Noch ein wichtiger Hinweis Auf Sauberkeit und Hygiene zu achten und die diesbezüglichen Regeln einzuhalten, gehört zu den unerlässlichen Pflichten eines jeden. Ein jeder wird dieses akzeptieren und begreifen. Selbstredend gilt dieses auch für das, was wir essen und trinken. Dass Unreines und Unsauberes, Verseuchtes, Ungenießbares und Berauschendes nicht nur unser körperliches Wohlbefinden beeinträchtigen, sondern auch Geist, Psyche und Moral negativ beeinflussen, ist ebenfalls bekannt. Gesinnung und Verhalten eines Betrunkenen beispielsweise unterscheiden sich offenkundig von denen dessen, der geistig wach und aufnehmbar ist, dessen Sinne und Empfinden „intakt“ sind. Das ethische Empfinden und Verhalten dessen, der „Widerliches’ und „Ekelerregendes“ zu sich nimmt, wird ebenfalls nachteilhaft beeinflusst. Etwas, das sich negativ auf seinen Kontakt zur Umwelt bzw. seine zwischenmenschlichen Beziehungen auswirkt. Ganz abgesehen davon, das sich seine Mitmenschen ganz unwillkürlich von ihm zurückziehen werden, wenn sie feststellen, dass er Widerwärtiges isst und trinkt... Aufgrund seines ihm von Gott gegebenen Wesens und Erkennens begreift der Mensch, dass er sich einiger Dinge enthalten sollte, da sie ihm nicht gut tun. Darum trinkt und isst er noch längst nicht alles, was er in seiner Reichweite findet. Der Allmächtige Gott hat, wie Er selbst im Heiligen Koran sagt, alles auf Erden dem Menschen zur Verfügung gestellt, auf dass dieser es, zu seinem Wohle in der rechten Weise nutze. Einiges aber untersagte Er ihm. Darum, weil Er – Gott – absolutes Wissen darüber hat, was dem Menschen bekommt und was nicht. Um dessen Wohlergehen willen hat Er ihn wissen lassen, was für ihn „halal“ ist und was „haram“. Imam Rida (a.s.) erinnerte: - 212 - Gott hat dem Menschen das zu essen und zu trinken erlaubt, was ihm bekِmmlich ist. Er hat ihm daher das, was ihm nicht zum Wohle ist und seiner Gesundheit schadet, untersagt. Wie gesagt..., warum dieses und jenes „haram“ ist, erkennt der Mensch meistenteils selbst. Manches ist so offensichtlich, dass er dazu keiner weiteren Erklärungen oder eingehender wissenschaftlicher Kenntnisse bzw. Informationen bedarf. Einiges aber wird ihm erst nach und nach, aufgrund mannigfaltiger Studien, Erfahrungen und wissenschaftlicher Erkenntnisse begreiflich. Für manches aber, das uns „haram“ ist, haben wir bisher den oder die Gründe, weshalb es uns untersagt ist, noch nicht gefunden. Das ist jedoch kein Argument dafür, anzunehmen, dass wir es niemals begreifen werden. Doch sollten wir den Grund auch in Zukunft nicht herausfinden, so berechtigt uns das keinesfalls zu dem Denken, dass uns das betreffende grundlos untersagt wurde. Vielmehr gilt zu wissen und zu bedenken, dass alles, was Gott sagt, anordnet, erlaubt oder nicht erlaubt, Seinem absoluten Wissen und Seiner grenzenlosen Weisheit entspringt. Dass Er infolge dieser Seiner Allwissenheit am besten weiß, was für Seine Geschöpfe gut ist und was nicht. Kurz, in allem ist Weisheit, Seine unendliche Weisheit enthalten, auch wenn wir sie aufgrund unseres begrenzten Menschenverstandes nicht erkennen.
Konzepte sozialer Gerechtigkeit im Islam
Der alte Goethe dichtete dann folgenden Vierzeiler, der in den Nachlassgedichten zum Divan zu finden ist: Und wenn es in dem Hymnus heißt: "mit zu deinem alten Vater", so könnte ein flüchtiger Leser auf den Gedanken kommen, es handle sich bei dem Adjektiv 'alt' um ein bloßes Füllwort, das Goethe eingefügt hat, um den rhythmischen Fluss des Verses aufrecht zu Zweitens aber kommt in diesem Gedicht ein weiterer, bisher noch nicht erwähnter Aspekt des Islam zur Geltung, der neben der Einheitslehre eine große Anziehungskraft auf Goethe ausgeübt hat: Auch der Einfluss von Spinoza auf Goethe war lange Zeit ein Tabu-Thema in der Goethe-Forschung. Momme Mommsen war einer der Ersten, der sich in zwei Studien diesem Thema zugewendet und der auch die erste umfassende Monographie über Goethes Beziehung zu Sp Goethe und der Islam Wofür ist Zakat zu leisten? Ein Beispiel von vielen aus dem Koran: Verantwortung für die Schöpfung Was ist Islam? Verleumdung im Islam Seid ihr bereit für den Tod? Die Antwort, auf einige typische Fragen über Allah swt Pflanzen, die sich selber schützen können Haifische, die Elektrizität spüren |
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